Suche
Close this search box.

Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Das Urteil ist gefällt – was jetzt zu tun ist

Wenn Sie als Gläubiger endlich das Urteil zu Ihren Gunsten erwirkt haben, der Schuldner aber immer noch nicht zahlt, haben Sie zwar weitere 30 Jahre Zeit, Ihr gutes Recht durchzusetzen und zu Geld zu kommen, verlieren aber schon nach 3 Jahren einen Teil der Ansprüche! Wir erklären warum und wie Sie das vermeiden.

Wenn gegen Sie als Schuldner vollstreckt wird, obwohl Sie längst bezahlt oder sich mit dem Gläubiger geeinigt haben, wehren wir die Zwangsvollstreckung ab.

Selbst wenn die Vollstreckung berechtigt ist und sogar, wenn Sie sich nicht mehr trauen, den Briefkasten zu öffnen aus dem die Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen quellen, ist es nicht zu spät, sich an uns zu wenden. Wir unterstützen Sie bei der Schuldenbereinigung und sollte dies nicht gelingen auch bei Ihrer Privatinsolvenz – auch wenn Sie Soloselbständiger oder Kleinunternehmer sind.

Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten auf einen Beratungstermin. Gern können wir Sie auch über alternative Angebote wie GmbH-Verkauf oder Insolvenz im Ausland und das P-Konto beraten.