Urheberrecht
Urheber- und Medienrecht – geistiges Eigentum schützen

Der aus dem anglo-amerikanischen Raum stammende Begriff „Copyright“ ist dabei nicht identisch mit der deutschen Charakterisierung. Bei uns geht es nicht allein um den Schutz vor Kopien, sondern auch den Schutz vor öffentlicher Wiedergabe, Verbreitung, Übersetzung, Änderung, Aufnahme etc. Das gilt für ein Gesamtwerk sowie auch wesentliche Teile davon oder daraus.
Wir betreuen unter anderem folgende Bereiche des Urheberrechts:
- Herstellungsauftrag für Werke
- Produktionsvertrag
- Softwareüberlassungsvertrag
- Softwareerstellungsvertrag
- AGB Erstellung
- Agenturvertrag
- Urheberrecht für Arbeitnehmer
- Übersetzervertrag
- Nutzungsvereinbarungen und Lizenzvertrag
- Verlagsvertrag