Ordnungswidrigkeiten
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, schicken Sie uns diesen gerne an vowi@ra-assist.de, oder über unser Kontaktformular auf der Startseite.
Wir schauen uns den Bußgeldbescheid an und melden uns mit einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen binnen 2 Werktagen.
Häufige Ordnungswidrigkeiten
- Abstandsverstoß
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Wer mit Auto oder Motorrad unterwegs ist, verschätzt sich schon mal beim Sicherheitsabstand, den man zum vorausfahrenden Fahrzeug hält. Aber auch die staatlichen Kontrollorgane, die diese Vergehen ahnden sollen, machen Fehler. So sind Messfehler bei der Abstandsbestimmung und der angeblich gefahrenen Geschwindigkeit nicht selten.
Unsere Verkehrsrechts-Anwälte verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
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- Geschwindigkeitsüberschreitung
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Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen der Verkehrssicherheit. In modernen Autos ist man aber leicht mal schneller unterwegs, als dies an bestimmten Stellen erlaubt ist. Und dann kommt der Blitz aus heiterem Himmel!
Waren Sie wirklich zu schnell? Erfolgte die Messung mobil oder fest installiert? War die Messstelle zulässig und korrekt eingerichtet? Waren die Geräte geeicht und das Messprotokoll ordnungsgemäß geführt?
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- Missachtung der Vorfahrt
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Nicht immer ist es im zügigen Verkehrsfluss einfach, Besonderheiten bei der Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen schnell und fehlerfrei zu erfassen. Kommt es dann zum Unfall, muss geklärt werden, wer denn im konkreten Fall zuerst fahren durfte.
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- Halten und Parken
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Mal eben schnell in einen Laden, kurz eine Kleinigkeit zum Essen holen oder eben mal für ein paar Minuten das Auto vor einer Ein- und Ausfahrt abstellen… Immer wieder kommt es zu solchen vermeintlichen Kavaliersdelikten. Oft aber haben die Parkraumbeschränkungen durchaus vernünftige Gründe. Jedoch gibt es im Einzelfall auch immer Gründe, die auch einen Verstoß rechtfertigen oder entschuldigen.
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- Rotlichtverstoß
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Vor einer roten Ampel anzuhalten ist in Vorschriften klar geregelt. Schließlich besteht höchstes Gefährdungsrisiko für sich und andere bei einem Verstoß. Aber dennoch gibt es einige wenige Möglichkeiten, gegen einen Rotlichtverstoß vorzugehen. Dazu müssen die Gegebenheiten des Einzelfalls berücksichtigt und bewertet werden.
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- Überholverbot
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Per Verkehrszeichen oder in bereits der StVO geregelte Überholverbote haben meist einen guten Grund: Gefährliche Stellen und Situationen im Straßenverkehr sollen entschärft werden. Aber wer kennt das nicht: Da ist noch ein langsam dahin schleichender Traktor vor einem oder man überholt, weil „ja eh keiner zu sehen ist“, oder ähnliche Situationen. Die Prüfung des Einzelfalls kann zu durchaus unterschiedlichen Einschätzungen führen. Unsere Verkehrsrechts-Anwälte verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
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- Alkohol und Drogen am Steuer
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Es wird wohl kaum einen Zweifel daran geben, dass Alkohol oder Drogen am Steuer gefährlich und deshalb verboten sind. Wie so oft im Leben gibt es aber Grenzfälle, die eher aus Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit entstehen denn aus Vorsatz. Nun muss ggf. gerichtlich geklärt werden, ob der Bußgeldbescheid sachlich richtig ist und ob die Kontrolle korrekt war.
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- Benutzung eines Handys am Steuer
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Es sollte sich herumgesprochen haben, dass die Benutzung eines Mobiltelefons oder Handys am Steuer strafbar ist und sogar mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Man darf das Handy nicht einmal anfassen, wenn man ein KFZ steuert. Nur sieht die Realität oft anders aus…
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- Gurtpflicht
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Seit dem 1. Januar 1976 gilt in Deutschland die Pflicht, sich im Auto anzuschnallen. Der Gurt ist unbestritten der Lebensretter Nummer 1. Dennoch kommt es zu Situationen, in denen man mal eben schnell „von einer Ecke zur nächsten“ fährt, ohne sich anzuschnallen. Oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung verleitet einen, auf den Gurt zu verzichten.
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- Fehler beim Fahrstreifenwechsel
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Neben fehlerhaftem Verhalten bei der Vorfahrt bergen auch Fahrstreifenwechsel hohes Unfall- und Fehlerpotenzial. Speziell beim Auffahren auf eine Schnellstraße oder Autobahn sowie dem Wechsel zwischen den Fahrbahnen in die gleiche Richtung übersieht man leicht mal einen anderen Verkehrsteilnehmer, der sich möglicherweise im toten Winkel der Spiegel befindet oder sich mit unerwartet hoher Geschwindigkeit nähert. Es gilt auch hier, den konkreten Einzelfall zu betrachten.
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- Nichtmitführen des Führerscheins
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Wer ein KFZ führt, muss mit Hilfe eines Führerscheins – oder besser: Fahrerlaubnis – jederzeit nachweisen können, dass er berechtigt ist, eine bestimmte Kategorie von Kraftfahrzeugen zu führen. Hat man den Führerschein nur vergessen, kostet das nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von € 10,-. Wer jedoch keinen gültigen Führerschein (mehr) besitzt, muss mit einer Geldstrafe und im Widerholungsfall einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Hier ist dringende anwaltliche Unterstützung ratsam.
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- Annäherung an einen Fußgängerüberweg mit nicht angemessener Geschwindigkeit
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Wer sich mit einem KFZ einem Fußgängerüberweg – Zebrastreifen – nähert, an dem erkennbar Fußgänger die Fahrbahn kreuzen möchten, muss als Fahrzeugführer mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren. Was jedoch darunter zu verstehen ist, ist nicht einheitlich geregelt und bedarf im Zweifel der juristischen Klärung.
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- Erlöschen der Betriebserlaubnis
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Wem als Fahrzeugführer vorgeworfen wird, dass die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erloschen sei, hat ein möglicherweise teures Problem. Das Fahrzeug darf nicht mehr weiter im Straßenverkehr betrieben werden. Häufig kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn technische Veränderungen am Fahrzeug (Leistungssteigerung, Räder/Reifen, Abgas, Geräusch) vorgenommen wurden, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind und die auch nicht über eine gesonderte Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Weil hohe Strafen drohen, ist juristischer Beistand unbedingt ratsam.
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- Fahrzeug- und Ladungsmängel
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Man sieht immer wieder auf den Straßen, dass Fahrzeuge schon für den Laien erkennbare Mängel aufweisen. Oft viel gefährlicher sind jedoch diejenigen, die sich unter dem Blech befinden. Neben Rahmen- und Bremsendefekten sind dies bei LKWs und Kurierfahrzeugen auch fehlerhafte Ladungssicherungen. Wegen des Gefährdungspotenzials drohen hohe Strafen. Bei Anschuldigungen in diesem Bereich ist anwaltlicher Beistand empfehlenswert.
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- Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten
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Man hört und sieht immer wieder in den Medien, dass LKW-Fahrer Lenk- und Ruhezeiten überschreiten. Hier drohen hohe Strafen. Nur gibt es durchaus individuelle Gründe, die diese Überschreitung im Einzelfall rechtfertigen. So etwa nach einem langen Stau oder fehlenden Parkplätzen entlang des Wegs etc. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt weiß, was rechtlich möglich ist.
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- Fahrtenschreiber (Nachweispflicht)
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Der Fahrtenschreiber dokumentiert in LKW und Bussen wichtige Daten. Dazu gehört neben der gefahrenen Geschwindigkeit insbesondere auch die Lenk- und Ruhezeit. Mitunter werden aus diesem Grund Fahrtenschreiber auch manipuliert. Solche Verstöße werden mit empfindlichen Strafen belegt. Daher sollte beim Vorwurf der Manipulation und auch bei vorgeworfenen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten unbedingt anwaltliche Beratung eingeholt werden, um nicht den Führerschein – und damit den Einkommenserwerb – zu riskieren.
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- Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
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Wer das zulässige Gesamtgewicht eines KFZ überschreitet, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Besonders drakonisch sind die Strafen im Güterverkehr mit LKW, weil überladene Fahrzeuge überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt sind. Neben dem Fahrer wird meist auch der Halter bestraft. Um Strafen und ggf. Fahrverbote zu vermeiden oder zu mindern, ist anwaltliche Hilfe sehr angeraten.
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- Verkehrsunfallflucht § 34 StVO
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Bei einem Verkehrsunfall müssen alle Beteiligten den Verkehr sichern, Verletzten helfen, am Unfallort bleiben und Informationen zu ihrer Person abgeben. Wer sich nicht daran hält und als Beteiligter ermittelt wird, hat hohe Strafen wegen Unfallflucht – oder richtig: Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – zu befürchten. Es ist nicht sehr klar geregelt, wer wann was zu tun hat. So muss immer im Einzelfall geklärt werden, ab wann eine Unfallflucht strafbar gem. § 142 StGB ist. Dabei geht es stets um Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Daher ist anwaltliche Hilfe unbedingt nötig.
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