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Immobilienrecht

Beratung bei Kauf, Übertragung und Vermögensanlage

Wenn es um Immobilien geht, sind juristische Probleme oft nicht weit entfernt. Für eine fachliche Beratung durch uns ist es unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer oder Verwalter beteiligt sind. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann viele potenzielle Auseinandersetzungen proaktiv vermeiden.

Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.

Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch unsere Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben.

Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen aber auch alternative Möglichkeiten wie Mietkauf, Kauf auf Rentenbasis und Verrentung der eigenen Immobilie.

Wichtige Themen im Immobilienrecht:

  • Behördliche Verfügungen und Umlagen, Erschließungskosten, Straßenausbaubeiträge
  • Immobilienkauf,-verkauf und Verrentung
  • Beratung bei geplantem Erwerb im Rahmen einer Versteigerung
  • Übertragung zu Lebzeiten und im Erbfall, Schenkung an Partner/Kinder
  • Nießbrauch, Wohnrechte
  • Grundschulden, Baulasten
  • (Um)Nutzung von Immobilien
  • Immobilienverwertung, Zwangsverwaltung, Hilfe bei Insolvenz, Zwangs- und Teilungsversteigerung
  • Mediation bei Eigentümer- und Erbengemeinschaften zur Vermeidung der Teilungsversteigerung